Es existieren zwei verschiedene Arten dieser Versicherung gegen Unfälle. Dabei handelt es sich um die gesetzliche und die private. Träger der gesetzlichen sind die Berufsgenossenschaften. Es handelt sich hierbei um einen Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Beiträge werden allein durch den Arbeitgeber gezahlt. Die Höhe richtet sich nach den sogenannten Risikogruppen und ist abhängig von der Art des Unternehmens. Aufgabe dieser Versicherung ist die Absicherung des Arbeitnehmers, wenn er durch einen arbeitsbedingten Unfall oder einer durch den Beruf verursachten Krankheit arbeitsunfähig wird. Bei den sogenannten Arbeitsunfällen werden zwei Arten unterschieden. Dabei handelt es sich um den inner- oder außerbetrieblichen Arbeitsunfall und die sogenannten Arbeitswegeunfälle.

Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Entscheidung über die Notwendigkeit trifft jeder individuell für sich. Dabei sollte allerdings berücksichtigt werden, dass die meisten Unfälle in der Freizeit passieren. Bei sportlichen Aktivitäten oder bei der Hausarbeit kann es schnell zu Verletzungen kommen, die eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben. Meist haben diese neben den Schmerzen und der gesundheitlichen Einschränkung auch finanzielle Folgen für den Betroffenen. Daher ist es sinnvoll, sich auch gegen diese Art von gesundheitlichen Schädigungen abzusichern.

Das versicherte Risiko ist der Unfall und dessen Folgen, die zu einer ständigen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der versicherten Person führen können. Hierbei handelt es sich nicht nur um die körperliche, sondern auch um die geistige Leistungsfähigkeit. Ist ein Unfall eventuell mit einem Trauma im Halswirbelbereich verbunden, so kann das als Folgeerscheinung zu andauernden Kopfschmerzen und Verspannungen im Nackenbereich führen. Diese können dann die Konzentration negativ beeinflussen. Neben der sogenannten Kernleistung können noch verschiedene andere Leistungsfälle mit versichert werden. Dazu gehören unter anderem die Bergungskosten, Sofortleistungen bei schweren Verletzungen oder das Krankenhaustagegeld. Viele Versicherungsgesellschaften bieten zudem eine Beitragsrückerstattung an. Das bedeutet, tritt ein Versicherungsleistungsfall ein, dann werden die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt.

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