
Im Sozialgesetzbuch ist festgeschrieben, dass jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit haben soll, sich freiwillig gegen den Krankheitsfall abzusichern. Grundsätzlich sind zum Beispiel alle Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt, pflichtversichert, ebenso wie Rentner oder Arbeitslose. Die Möglichkeit, eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen, zielt vor allem auf Personen ab, die nicht versicherungspflichtig sind oder deren Versicherung aus irgendeinem Grund geendet hat. Zu den nicht versicherungspflichtigen Personen in diesem Sinne zählen zum Beispiel Bürger, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt und die somit nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Selbstständige, die sich grundsätzlich privat versichern können, können sich auch freiwillig für eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Zur zweiten Gruppe derjeniger, die sich freiwillig versichern können, zählen Menschen, deren bestehende Versicherung endet: Beispiele hierfür sind etwa Studenten, die nach dem 25. Lebensjahr automatisch aus der Familienversicherung ausscheiden und sich selbst versichern müssen, oder andere Familienversicherte, deren Anspruch auf Familienversicherung etwa aufgrund einer Scheidung erlischt.
Nach Beendigung der Versicherung gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder kann die gesetzliche Versicherung freiwillig weitergeführt werden – dies ist meist ohne große bürokratische Hürden möglich – oder man kann eine private Krankenversicherung abschließen. In letzterem Falle sollte der Kunde sich gründlich über die Leistungen und Angebote der verschiedenen privaten Versicherungen informieren und sie vergleichen. Es lohnt sich, auch hier nicht nur auf die Höhe der Versicherungsprämie zu achten, denn sie sagt in der Regel nicht viel darüber aus, wie der Service und die Leistungen im Krankheitsfall aussehen. Wer die für ihn passende private Versicherung gefunden hat, muss den Abschluss mittels eines Formulars beantragen, auf dem detaillierte Angaben zur Gesundheit, medizinischen Vorgeschichte und etwaigen gefährlichen Freizeitaktivitäten gemacht werden müssen. Oft fordern die Versicherungen auch ärztliche Unterlagen und Gutachten von Antragstellern an, bevor es zu einem Abschluss kommt. Kunden, die nach Prüfung der Unterlagen durch die Versicherungsgesellschaft aus deren Sicht ein besonders hohes Risiko aufweisen, schwer zu erkranken, werden entweder abgelehnt oder müssen höhere Versicherungsprämien bezahlen. Eine private Versicherung lohnt sich somit in der Regel nur für junge oder völlig gesunde Menschen ohne Vorerkrankungen.
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