Eine Vollkaskoversicherung bei einem Auto kann parallel zu der Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese gilt sozusagen als zusätzlicher Schutz für ein Auto. Sie wird allerdings nicht vom Gesetz vorgeschrieben, sondern ist für jeden Kraftfahrer freiwillig. Die Vollkaskoversicherung beinhaltet daher auch die Schäden, die in einer Teilkaskoversicherung inbegriffen sind. Ein Beispiel ist es, wenn an dem eigenen Auto durch fremde Personen böswillige Beschädigungen erfolgen, sprich Vandalismus ausgeübt wird. Oder wenn der Fahrzeugführer selbst verschuldete Unfälle verursacht. Allerdings auch bei Unfällen, bei denen der Unfallverursacher nicht protokolliert worden ist.
Die Vollkasko Versicherungen sind die einzigen Versicherungen, die bei mutwilligen Schäden und auch bei Unfällen, die selber verschuldet worden sind, aufkommt. Unter Teilkaskoschäden zählen zudem Diebstahl, Brand und Explosion, Blitzeinschläge, Glasbruch und Wildschäden. Diese Schäden fallen automatisch mit in die Vollkaskoversicherung und werden ebenfalls getragen. Die Vollkaskoversicherung übernimmt daher auch die Schäden, die normalerweise in der Teilkaskoversicherung abgedeckt sind.
Wichtig ist es zu wissen, dass bei einer Vollkaskoversicherung immer eine Selbstbeteiligung mit inbegriffen ist. Das heißt demnach, dass bei einem Schaden nur die Summe gezahlt werden muss, die bei der vorhandenen Selbstbeteiligung festgelegt worden ist.


