Diese Versicherung ist der jüngste Zweig in der gesetzlichen Sozialversicherung: Sie wurde erst 1995 als Pflichtversicherung eingeführt und dient dazu, die Kosten zu übernehmen, wenn alte Menschen Pflege benötigen, diese aber nicht selbst bezahlen können. Träger der Versicherung sind die Pflegekassen, die ein Teil der gesetzlichen Krankenkassen, von ihnen jedoch unabhängig sind. Zu dem versicherten Personenkreis gehören alle Personen, die gesetzlich versichert sind. Privat Versicherte sind dazu verpflichtet, selbst eine Versicherung abzuschließen, um sich gegen die Kosten bei Pflegebedürftigkeit abzusichern. Das Motiv für die Einführung dieser Zusatzversicherung war, die Gemeinden zu entlasten, die bis dahin bei mittellosen Personen die Pflegekosten in Form von Sozialhilfe übernehmen mussten; daneben wollte man aber auch die Pflegebedürftigen selbst und deren Familien finanziell entlasten.
Alte Menschen können sich zu Hause pflegen lassen; dann übernimmt die Versicherung die Kosten für das Pflegepersonal. Dabei kann es sich um Angehörige oder Fremde handeln, die von der Versicherung eine monatliche Geldleistung erhalten. Die häusliche Pflege kann auch durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet werden oder zwischen diesem und den persönlichen Betreuern aufgeteilt werden. Findet die Unterbringung in einem Heim statt, übernimmt die Versicherung dort die Kosten für die nötige Pflege. 2003 wurden noch etwa zwei Drittel der alten Menschen zu Hause gepflegt, die Tendenz geht jedoch in Richtung stationärer Pflege.
Die Berechnung der Leistungen erfolgt vor allem nach der festgestellten Pflegestufe I bis III. Diese wird von einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung festgestellt. Er ermittelt den täglichen Hilfebedarf in Minuten, wobei die Stufe I den geringsten und die Stufe III den größten Bedarf darstellt.
© Florian Hiltmair – Fotolia.com



