kfz versicherung kündigen

In Deutschland ist es eine generelle Pflicht, dass alle Fahrzeuge, die sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, versichert sein müssen. Hintergrund ist der, dass geschädigte Dritte im Zweifelsfall immer ohne weitere Schwierigkeiten entschädigt werden können. Nur durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist dies möglich und auf Dauer gewährleistet. Hierzulande ist mindestens eine so genannte Kfz-Haftpflichtversicherung für ein angemeldetes Auto nötig. Diese ist bereits bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde anzugeben, um den Wagen überhaupt anmelden zu können. Die meisten Fahrer behalten ihre einmal abgeschlossen Kfz-Versicherung über viele Jahre. Selbst wenn der Wagen verkauft und ein neuer angeschafft wird, wird die gleiche Versicherung meistens beibehalten, insofern man mit dieser denn zufrieden war. Demgegenüber gibt es aber auch immer Autofahrer, die in regelmäßigen Abständen Ausschau halten nach einer anderen, einer preislich günstigeren Kfz-Versicherung.

Der Markt bietet heutzutage auch bei den Versicherungen einen stetigen Wandel an. Hierbei handelt es sich nicht nur um Kfz-Versicherungen, wobei man auch hier Veränderungen feststellen kann. Wer sich nun entschlossen hat, seine bisherige Kfz-Versicherung kündigen zu wollen, weil er z. B. eine qualitativ gleichwertige zu einem günstigeren Preis entdeckt hat, der sollte seine Kündigung gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen aussprechen. Sinnvoll ist es zudem immer, dass man die Kündigung schriftlich formuliert und diese per Post oder bestenfalls per E-Mail verschickt. Nur so kann sie vom Empfänger einwandfrei akzeptiert und anschließend auch berücksichtigt werden. Vielfach gibt es Kündigungsfristen von drei Monaten, wobei gerade auch bei Kfz-Versicherung Fristen von nur vier Wochen durchaus üblich sind. Die genauen Angaben findet man in den AGBs des Vertrags.

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