Wenn Sie sich entschieden haben, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung gegen eine drohende Erwerbsunfähigkeit abzuschließen, wissen Sie sicherlich schon, dass dies vernünftig ist. Inzwischen kann fast jeder vierte Arbeitnehmer wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten. Seit 2001 gibt es auch keine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mehr. An die Stelle ist die Erwerbsminderungsrente getreten. Sie wird erst gewährt, wenn man weniger als 6 Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten kann. Dabei gilt der Grundsatz: Jede Tätigkeit ist zumutbar, gleichgültig, welchen Beruf man einmal erlernt hat. Erst wenn man weniger als drei Stunden täglich arbeiten könnte, bekommt man eine volle Erwerbsminderungsrente. Die Bezüge sind so gering, dass sie kaum einen Notgroschen darstellen. Es ist also klug, wenn Sie sich dafür entschieden haben, nach einer Versicherung für den Fall einer Erwerbsminderung Ausschau zu halten. Es ist allerdings ratsam, eine Berufsunfähigkeit abzuschließen, denn hier zählt Ihr erlernter Beruf und nicht, ob Sie überhaupt noch arbeiten können. Im Zweifelsfalle stellt dies einen deutlich höheren Schutz dar und sichert Sie wesentlich stärker ab. Die geeignete Versicherung mit einem passenden Tarif zu finden, ist leider nicht einfach. Im Internet gibt es die Möglichkeit, sich über diverse Online-Versicherungsvergleiche Angebote einzuholen. Diese können hilfreich sein und werden auch nach ihren Angaben individuell errechnet. Eine persönliche Beratung ersetzen diese Vergleiche nicht. Daher ist es vorteilhaft, einen Versicherungsmakler einzuschalten. Dieser kann mit ihnen individuell und auf ihre persönliche Situation bezogen klären, welchen Versicherungsschutz Sie benötigen und welche Versicherungskonditionen für Sie geeignet sind. Denn es kann z.B. unter Umständen sinnvoll sein, eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung auszuwählen, oder die Lücke zwischen den Krankentagegeld Ihrer Krankenversicherung und einer Rente zu berücksichtigen. Außerdem gibt es Unterschiede je nach Versicherung, ob die Feststellung der Erwerbsminderung bereits für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ausreicht. Ein Versicherungsmakler kann zusätzlich mit Ihnen auch die verschiedenen Risiken, die beim Vertragsabschluß ausgeschlossen werden, ansprechen. Ohne Erfahrung und Einblick in die persönliche Situation kann man leicht übersehen, was später die Leistung den Schutz durch eine Versicherung erheblich reduzieren könnte.
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