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Für alle motorisierten Fahrzeuge muss eine Haftpflichtversicherung vor der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr abgeschlossen werden. Besitzt man ein großes Stück Land oder einen Waldabschnitt, der nicht für die Öffentlichkeit freigegeben worden ist, dann darf man in diesem Gelände auch Fahrzeuge mit Motor benutzen, die nicht versichert sind. So können Bau- oder Waldabschnitte angefahren und die Arbeit der Forstarbeiter koordiniert werden. Dieses Fahrzeug muss nach der Arbeit entweder dort abgestellt oder nach Hause geschoben werden, wenn man öffentliche Straßen nutzen muss.

Um diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, gibt es die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung für Motorroller mit Saisonkennzeichen abzuschließen. So kann man das Fahrzeug für sechs Monate des Jahres nutzen. Der Fahrer bestimmt dabei selbst, für welchen Zeitraum das Fahrzeug im Einsatz sein soll. Vor allem Schüler und Studenten nutzen ihre Motorroller oft, um in die Schulen und Unis zu gelangen. Sie berücksichtigen bei der Auswahl des Zeitabschnitts nicht nur das Wetter, sondern auch die Ferienzeiten. Man kann den Motorroller aber auch das ganze Jahr über nutzen und für diese Zeit eine Haftpflichtversicherung abschließen.

© Jakob Kamender – Fotolia.com

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