AGBs
1 ALLGEMEINES
1.1 Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Design Leistungen zwischen INFOSTORY
und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn INFOSTORY in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von INFOSTORY gültig.
2 VERTRAGSGEGENSTAND, URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
2.1 Jeder an INFOSTORY erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
2.2 Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und Animationen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von INFOSTORY weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt INFOSTORY, eine Vertragsstrafe zu fordern.
2.4 INFOSTORY räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte nach Absprache vertraglich ein.
Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
2.6 Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.8 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt INFOSTORY eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung zu fordern.
3 VERGÜTUNG
3.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die INFOSTORY für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4 FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME, VERZUG
4.1 Die Vergütung ist zu 50 Prozent der Gesamtvergütung nach 4 Wochen und zu 50 Prozent bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort ohne Abzug zahlbar. Erfordert der Auftrag vom Grafikdesigner finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
4.3 Bei Zahlungsverzug greift ein geschäftsübliches Mahnverfahren.
5 SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTE
5.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten eine Korrektur-/Änderungsschleife. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Illustrationen und Animationen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet und sind nicht Teil des jeweiligen Paketangebotes.
5.2 INFOSTORY ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, INFOSTORY entsprechende Vollmachten zu erteilen.
5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von INFOSTORY abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, INFOSTORY im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6 EIGENTUM AN ENTWÜRFEN UND DATEN
6.1 An Entwürfen, Illustrationen und Animationen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
6.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von INFOSTORY.
Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6.4 Hat INFOSTORY dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.
8 HAFTUNG
8.1 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Grafikdesigner gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Der Grafikdesigner tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
8.4 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt für INFSOTORY jede Haftung.
8.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei INFOSTORY
geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Anliegens.
8.6 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt INFOSTORY keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann im Falle eines Datenverlustes abgelehnt oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abgerechnet werden.
8.7 Bei vom Auftraggeber angelieferten Footage Dateien geht INFOSTORY davon aus, sämtliche Rechte am Bild an den Auftraggeber übertragen wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Dateien auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Regressansprüche haftet der Auftraggeber.
9 GESTALTUNGSFREIHEIT, DURCHFÜHRUNG DES AUFTRAGS UND VORLAGEN
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann INFOSTORY eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an INFOSTORY übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber INFOSTORY von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10 VERTRAGSAUFLÖSUNG
10.1 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält INFOSTORY die vereinbarte Vergütung. Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 10 Prozent der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.
11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 07/2019